Bedingungen- Botschafterprogramm

DIE VERBINDLICHE VORAUSSETZUNG IST, DASS SIE DIESE BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN UND IHNEN ZUSTIMMEN. DURCH DIE TEILNAHME AN DIESEM BOTSCHAFTER-PROGRAMM VON KEYBOOST GEBEN SIE (DER BOTSCHAFTER) AN, DASS SIE ALLE DIESE BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN UND DAMIT EINVERSTANDEN SIND. WENN EINE DIESER BEDINGUNGEN FÜR SIE (DEN BOTSCHAFTER) NICHT AKZEPTABEL IST, SOLLTEN SIE (DER BOTSCHAFTER) DIE NUTZUNG DES BOTSCHAFTER-PROGRAMMS SOFORT BEENDEN.

1. Terminologie

    1. Der Kunde ist eine juristische oder natürliche Person, die ein Produkt oder eine Dienstleistung von Keyboost unter bestimmten Bedingungen erworben hat.

2. Der Kunde ist eine juristische oder natürliche Person, die ein Produkt oder eine Dienstleistung von Keyboost unter bestimmten Bedingungen/Vereinbarungen gekauft hat.

3. Der Botschafter ist eine natürliche oder juristische Person, die das Formular auf der Keyboost-Website ausgefüllt hat und den Referenzcode verwendet, die Rechte und Pflichten hat, in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und allen anderen Bedingungen zwischen ihm und Keyboost.

2. Allgemeine Bedingungen

    1. Aufgrund dieser Bedingungen führt der Botschafter in eigenem Namen und auf eigene Kosten, jedoch im Interesse von Keyboost, Aktionen durch, die darauf abzielen, Kunden zu suchen und zu gewinnen, die weitere Dienstleistungen von Keyboost in Anspruch nehmen möchten. Keyboost ist verpflichtet, dem Botschafter eine Vergütung zu zahlen, deren Höhe und Modalitäten in diese Bedingungen festgelegt sind.

2. Der Botschafter wird nicht Eigentümer und/oder Dienstleister sein, sondern lediglich die Vermittlungsfunktion zwischen Keyboost, dem Dienstleister und den Kunden übernehmen.

3. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Beziehung zwischen Keyboost und dem Botschafter stellt in keinem Fall ein Joint-Venture und/oder ein Autoritätsverhältnis dar, das Gegenstand eines Arbeitsvertrags ist. Der Botschafter darf die Tätigkeit und die Vertretung gegenüber Dritten nur als Botschafter von und für Rechnung von Keyboost ausüben und keinesfalls auf eigene Rechnung.

4. Die Teilnahme der Botschafter am Botschafter-Programm ist kostenlos.

5. Keyboost wird die Dienstleistungen seines Botschafter-Programms ständig weiterentwickeln und verbessern. In diesem Zusammenhang behält sich Keyboost das Recht vor, einen der Dienste ganz oder teilweise zu stoppen, wenn dies aufgrund von Präventivmaßnahmen, der Verbesserung der Funktionen des Dienstes oder Änderungen des angebotenen Dienstes erforderlich ist.

3. Rechte und Pflichten der Parteien

3.1. Die Verpflichtungen des Botschafters

    1. Der Botschafter ist verpflichtet, sich zu vergewissern, dass die laufenden Angelegenheiten mit den Rechtsvorschriften des Landes übereinstimmen, in dem er wohnt oder in dem sich der Sitz seiner Hauptinteressen befindet.

2. Wenn Drittparteien Keyboost im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Botschafters in Anspruch nehmen, ist der Botschafter verpflichtet, Keyboost für alle Schäden, gleich welcher Art, die Keyboost erleidet und die dem Botschafter zuzurechnen sind, zu entschädigen.

3. Sollte der Botschafter bei der Ausübung seiner Tätigkeit für Keyboost Kenntnis von illegalen Praktiken oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften erlangen, die den Interessen von Keyboost schaden, wird der Botschafter Keyboost sofort schriftlich informieren und mögliche Unterstützung anbieten, um die Interessen von Keyboost zu wahren.

4. Der Botschafter kann kein Kunde sein, der vom Botschafter geworben wurde, noch ein Kunde, der sich am selben Ort wie der Botschafter befindet. Keyboost hat das Recht, im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel die fälligen Vergütungen an den Botschafter nicht zu zahlen.

5. Der Botschafter ist verpflichtet, keine Handlungen vorzunehmen, die den Betrieb des Botschafter-Programms beeinträchtigen. Zu solchen Handlungen gehören unter anderem: Bemühungen, die sich technisch auf die Arbeitsfähigkeit der Server von Keyboost auswirken, die Verwendung von unaufgeforderten Werbe-E-Mails, Links und anderen Verfahren.

6. Der Botschafter ist verpflichtet, nach Treu und Glauben und ausschließlich im Interesse von Keyboost zu handeln und darf in keiner Weise gegen die ihm durch diese Bedingungen auferlegten Pflichten verstoßen.

3.2. Rechte des Botschafters

    1. Suche nach Kunden in Übereinstimmung mit den Anforderungen von Keyboost, um das Interesse des Kunden an den Dienstleistungen von Keyboost festzustellen, um Keyboost über die erhaltenen Daten zu informieren.

2. Potenzielle Kunden über den Umfang der Aktivitäten und Dienstleistungen von Keyboost zu informieren.

3. Die offizielle Website von Keyboost den Kunden durch die Bereitstellung von Links und des Referenzcodes vorzustellen.

4. Um das Vertrauen potenzieller Kunden und anderer Personen in Keyboost und seine Dienstleistungen zu fördern.

5. Eine Vergütung von Keyboost in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Bedingungen zu erhalten. Die Währung des Botschafters ist der Euro (EUR).

6. Der Botschafter hat weitere Rechte, die sich aus den Bestimmungen dieser Bedingungen und der geltenden Gesetzgebung des Landes, in dem Keyboost registriert ist, ergeben.

7. Der Botschafter hat das Recht auf nur einen Referenzcode, der von Keyboost zur Verfügung gestellt wird.

3.3. Dem Botschafter wird verboten:

    1. Tätigkeiten auszuführen, die gegen die Gesetzgebung des Landes, in dem er/sie wohnt oder in dem sich der Sitz seiner/ihrer Hauptinteressen befindet, sowie gegen alle belgischen Gesetze, die auf die Tätigkeit des Botschafters anwendbar sind, verstoßen.

2. Die Verwendung einen Referenzcode in bezahlter Werbung oder Werbung, die eine andere Form der Vergütung bietet.

3. Einen Referenzcode durch unaufgeforderte Werbe-E-Mails (einschließlich Spam, Veröffentlichung von Spam in Foren und Online-Communities usw.) zu versenden.

4. Den Empfehlungscode auf Gutschein-/Geschäftsseiten und/oder anderen Seiten/Diensten zu veröffentlichen, deren Tätigkeit hauptsächlich darin besteht, Rabatte, Gutscheine, Werbecodes usw. zu verteilen.

5. Irrelevante, nicht objektive und falsche Informationen zu verwenden, zu verbreiten und/oder anzuzeigen, die sich auf Keyboost beziehen oder Keyboost erwähnen. Dazu gehören echte Daten über dringende Marketingvorschläge (Kampagnen, Angebote). Die Verwendung und/oder Verbreitung irrelevanter oder falscher Daten kann ein Grund sein, die

6. Om acties uit te voeren die het bestaande imago van Keyboost kunnen schaden, het vertrouwen in de dienstverlening van Keyboost kunnen verminderen of potentiële Klanten verkeerd te informeren over de activiteiten van Keyboost.

7. Handlungen vorzunehmen, die zu Verpflichtungen von Keyboost gegenüber Dritten führen könnten, die keine Kunden von Keyboost sind.

8. Der Botschafter hat nicht das Recht, Werbung auf Websites zu schalten, die Informationen enthalten, die gegen die Menschenrechte verstoßen oder Gewalt, Rassendiskriminierung, Drogen, Menschenhandel und Material mit sexuellem Inhalt fördern.

9. Der Botschafter verbindet sich in der vertraglichen Beziehung mit Keyboost, wie sie in diesen Bedingungen geregelt ist, dazu, in Bezug auf Keyboost keine Handlungen vorzunehmen, die gegen die EU-Wettbewerbsregeln, die in den Büchern IV und V des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches geregelten Wettbewerbsregeln und die in Buch VI des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches geregelten Regeln für faire Marktpraktiken und Verbraucherschutz verstoßen.

10. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung führt zu einer einseitigen Beendigung des Botschafter -Programms durch Keyboost gemäß Artikel 3.5 dieser Bedingungen, unbeschadet des Rechts von Keyboost, die Einstellung der schädlichen Marktpraktiken zu verlangen, und des Rechts von Keyboost, Schadensersatz zu fordern.

3.4. Verpflichtungen von Keyboost

    1. Keyboost ist verpflichtet, die Vergütung an den Botschafter pünktlich zu zahlen, wie in diesen Bedingungen angegeben.

2. Die Vergütung erfolgt erst dann, wenn der Botschafter sie online über eine Funktion im Dashboard bestellt. Der Mindestbetrag für die Auszahlung beträgt 50 €.

3. Keyboost stellt dem Botschafter die Anweisungen und Empfehlungen bezüglich der Erfüllung der Verpflichtungen, die Gegenstand dieser Bedingungen sind, zur Verfügung.

3.5. Rechte von Keyboost

    1. Keyboost hat das Recht, die Aktivitäten des Botschafters in Bezug auf die Ausübung seiner Botschafter -Funktionen zu kontrollieren, wie in diesen Bedingungen festgelegt. Keyboost überwacht insbesondere die Einhaltung der Abschnitte 3.1 und 3.3 der vorliegenden Bedingungen durch den Botschafter.

2. Das Botschafter -Programm kann einseitig auf Initiative von Keyboost beendet werden, wenn ein Botschafter gegen die in diesen Bedingungen genannten Verpflichtungen verstößt. Das Botschafter-Programm gilt unter den in diesem Artikel genannten Umständen nach Ablauf von 24 Stunden nach Versendung einer Kündigungs-E-Mail an das E-Mail-Konto des Botschafters als beendet, wobei die Tatsache, dass der Botschafter die Kündigung des Botschafter -Programms erhalten und gelesen hat, in diesem Fall ohne Bedeutung ist.

3. Keyboost ist berechtigt, das Botschafter -Programm im Falle eines Verstoßes gegen die Verbote in Artikel 3.3 oder der Nichterfüllung der in Artikel 3.1 dieser Bedingungen beschriebenen Verpflichtungen durch den Botschafter sowie allgemein bei Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen einseitig zu beenden, sowie in folgenden Fällen:

4. Anwendung einer Werbeform, die die Registrierung der kostenpflichtigen Aktion ermöglicht, aber einen Besucher in die Lage versetzt, diese Aktionen durch Betrug, versuchte Erpressung oder andere Aktionen, die die Wahlfreiheit verletzen, durchzuführen.

5. Handlungen des Botschafter, die einen negativen Einfluss auf das Image und den guten Ruf von Keyboost haben.

6. Keyboost informiert den Botschafter schriftlich über die Beendigung des Botschafter – Programms und den Grund dafür.

7. Keyboost hat das Recht, im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen durch den Botschafter, das Konto des Botschafters mit dem vollen Betrag der verdienten Zahlung zu sperren.

4. Festsetzung der Einkünfte und der gegenseitigen Verrechnungen der Parteien

    1. Für die Ausführung von Bestellungen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlt Keyboost dem Botschafter eine Vergütung, deren Betrag in diesen Geschäftsbedingungen festgelegt wird.

2. Der Botschafter erhält von Keyboost eine Vergütung, die direkt vom Erfolg der Aktionen und Werbekampagnen abhängig ist.

3. Mit Ausnahme der vereinbarten Vergütung hat der Botschafter keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die ihm für die Inanspruchnahme von Leistungen, Programmen oder Diensten Dritter entstanden sind, auch wenn diese Kosten im Zusammenhang mit seiner Werbetätigkeit im Rahmen des Botschafter-Programms standen.

4. Ein Recht auf Vergütung kann nur ausgeübt werden, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

5. Eine Vergütungszahlung kann in der von dem Botschafter gewählten Form erfolgen:

6. Die Berechnung und Zahlung der Vergütung erfolgt am Ende jedes Monats.

7. Wenn der Botschafter ausstehende Rechnungen mit Keyboost hat, werden diese zuerst mit der an den Botschafter zu zahlenden Vergütung beglichen, wonach der verbleibende Teil von Keyboost überwiesen wird, es sei denn, der Keyboost geschuldete Betrag übersteigt die Vergütung

8. Die Zahlung gilt als erfolgt und die Verpflichtungen von Keyboost in Bezug auf die Zahlung einer Rückerstattung an den Botschafter als erfüllt, nachdem das Girokonto von Keyboost mit dem Betrag der Zahlung belastet wurde.

9. Der Betrag der Entschädigung auf dem Konto des Botschafters im Rahmen des Botschafter-Programms wird nicht verzinst, unabhängig vom Auszahlungszeitraum.

10. Die Zahlung erfolgt ausschließlich in Euro. Ein Währungsumtausch ist innerhalb des Systems nicht möglich.

5. Betrag der Vergütung des Botschafters

    1. Keyboost zahlt dem Botschafter eine Vergütung in einem Betrag von:

      • 10% des Gesamtbetrags aller bezahlten Rechnungen aller installierten Kunden (Lebensdauer).

    2. Keyboost ermöglicht dem Botschafter einen Rabatt von:

      • 10 % Rabatt auf die erste Bestellung des Botschafters, wenn er einen Testimonial oder eine Bewertung auf TrustPilot, Facebook oder Google Business veröffentlicht

      • 10 % auf die eigenen Rechnungen des Botschafters, sofern er mindestens einen geworbenen Kunden mit einem aktiven, bezahlten Konto hat.

6. Vertraulichkeit  

    1. Die Vertraulichkeitsregeln des Keyboost Botschafter -Programms stehen nicht im Widerspruch zu den Keyboost-Datenschutzrichtlinien und sind mit diesen vollständig vereinbar.

7. Verantwortungs- und Haftungsbeschränkung

    1. Keyboost ist nicht verantwortlich für Verluste und Risiken, die durch den Inhalt von Webseiten Dritter, Fehler in der Software oder den technischen Mitteln der Teilnehmer des Botschafter-Programms oder für Schäden, die durch unzureichenden Zugang oder eingeschränkte Funktionalität des Internet-Netzwerks entstehen.

2.  Für das Übrige ist Keyboost verantwortlich:

– für die vorsätzlichen Handlungen oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten;

– im Falle der Verletzung wesentlicher Pflichten dieser Bedingungen, die die Durchführung des Botschafter-Programms unmöglich macht und auf die sich die andere Partei zuverlässig und dauerhaft vertraut.

3. Die finanzielle Haftung ist begrenzt auf die Vergütung des tatsächlichen Schadens, wie er von den Teilnehmern oder durch gerichtliche Entscheidung festgestellt wird.

8.Dauer der Gültigkeit  des Botschafter-Programms

    1. Die Zusammenarbeit im Rahmen des Botschafter-Programms wird auf unbestimmte Zeit eingegangen, nachdem der Botschafter sein Einverständnis mit diesen Bedingungen angekreuzt hat und dies bei Keyboost registriert wurde. Der Botschafter kann das Botschafter- Programm einseitig beenden, indem er eine E-Mail an Keyboost schickt.

2. Das Botschafterprogramm kann einseitig auf Initiative von Keyboost beendet werden, wenn der Botschafter gegen die in diesen Bedingungen genannten Verpflichtungen verstößt. Das Botschafterprogramm gilt unter den in diesem Artikel genannten Umständen nach Ablauf von 24 Stunden nach Versand einer Kündigungs-E-Mail an das E-Mail-Konto des Botschafters als beendet, wobei die Tatsache, dass der Botschafter die Kündigung des Botschafterprogramms erhalten und gelesen hat, in diesem Fall ohne Bedeutung ist.

3. Hat der Botschafter bei Beendigung des Botschafterprogramms noch einen unbezahlten Vergütungsbetrag offen, so wird dieser im nächsten Zahlungszeitraum auf das zuvor genannte persönliche oder Firmenkonto überwiesen.

4. Alle Deals, die vor der Beendigung des Botschafter -Programms abgeschlossen werden, werden nach dem üblichen Verfahren bearbeitet.

9. Schlussbestimmungen

    1. Keyboost behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen und zu jeder Zeit geringfügige Änderungen an diesen Bedingungen vorzunehmen, sofern diese Änderungen die allgemeinen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht beeinträchtigen. Die Mitteilung der Änderungen erfolgt per E-Mail mindestens 5 (fünf) Tage vor ihrem Wirksamwerden.

    2. Wenn der Botschafter den Änderungen nicht innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach dem Datum der Zustellung per E-Mail widerspricht, werden die Änderungen für ihn wirksam.

    3.  Ist der Botschafter mit den Änderungen nicht einverstanden und will er sie nicht übernehmen, so gilt das Botschafter -Programm als beendet.

    4.  Können die Parteien Streitigkeiten und/oder Konflikte zwischen ihnen nicht auf dem Verhandlungswege beilegen, so werden diese Streitigkeiten von den Gerichten entschieden.

    5. Die vorliegenden Bedingungen unterliegen dem belgischen Recht und werden nach diesem ausgelegt. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Annahme, der Gültigkeit, der Auslegung oder der Ausführung dieser Bedingungen werden von den Gerichten des Arrondissements Antwerpen, Abteilung Antwerpen, und vom Berufungsgericht in Antwerpen endgültig entschieden.

    6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen gelten als durch andere ersetzt, insbesondere durch solche, die dem Sinn und der Bezeichnung nach am nächsten kommen. Dies gilt auch für alle ausgelassenen Bestimmungen dieser Bedingungen und Konditionen.